Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse. |
Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen
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"Juristen streiten über Ausbildung des Nachwuchses
Besserer Schutz der Zeugen vor Gericht ist Thema des Juristentages
in Bremen. ... Eine grundsätzliche Neurorientierung steht
im Datenschutzrecht an. Es besteht Konsens, daß das deutsche Datenschutzgesetz
der rasanten Entwicklung der modernen Informationstechniken - Stichworte: Internet,
Multimedia, Chipkarten - nicht mehr gerecht wird. Als Gutachter hat sich
der Berliner Professor Kloepfer dafür eingesetzt, auf diese Entwicklung
nicht nur mit Überarbeitung des bestehenden Rechts zu reagieren, sondern
als Gesamtqualifikation ein Informationsgesetzbuch zu schaffen, das das
Datenschutzrecht aus seiner vornehmlich abwehrrechtlichen, staats- und
persönlichkeitsbezogenen Perspektive herauslöst. Das bedeutet,
daß das informationelle Selbstbestimmungsrecht seine alleinige Dominanz
verlieren soll." Welt 21.9.98 S. 2
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"'Verdachtsunabhängige Kontrollen ab Mitte
1999'
Der Berliner CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky rechnet mit der
Einführung von verdachtsunabhängigen Kontrollen an Kriminalitäts-Schwerpunkten
der Hauptstadt ab Mitte 1999. Er sei zuversichtlich, den Koalitionspartner
SPD bis zu den Osterferien dazu bewegen zu können. ... Bayern habe
großen Erfolg mit den verdachtsunabhängigen Kontrollen,
und auch in Leipzig würden längst gefährdete Plätze
beobachtet. Verdachtsunabhängige Kontrollen erlauben der Polizei
und dem Bundesgrenzschutz, auch ohne konkrete Anhaltspunkte für eine
Straftat Personenüberprüfungen vorzunehmen." MoPo 21.9.98
S. 2
"KONTROLLEN AB 1999?" BerlZtg 21.9.98 S. 21
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"Parlament traut Innensenator
Schönbohm fällt nicht über VS-Affäre. ...
Der Senator hatte den Einsatz des V-Mannes verteidigt, das Landesamt
müsse zwangsläufig auch auf Personen aus diesem Milieu zurückgreifen,
wenn es seinen Auftrag erfüllen solle." HB 21.9.98 S. 2
"Mißtrauensantrag gegen Schönbohm gescheitert" Welt 21.9.98 S. 5
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"Wenn sich der Schutz der Opfer ins Gegenteil
verkehrt
Am 1. Dezember tritt das Zeugenschutzgesetz in Kraft, doch der
Jugendgerichtstag zeigt: Der Widerstand ist programmiert. ... Der
Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein, Erhard Rex, der wie die meisten
grundsätzlich für die Möglichkeit einer Videobefragung
ist, hat gleich eine ganze Palette von Vorwürfen parat. Er bemängelt
beispielsweise, daß Videoaufnahmen auch gegen den Willen des Zeugen
gemacht werden dürfen. ... So kritisiert Generalstaatsanwalt Rex
auch, daß nicht geregelt ist, ob neben dem Verteidiger auch der Angeklagte
in den Besitz einer Kopie der Videoaufnahme kommen darf. ... Soll nur der
Zeuge gezeigt werden oder auch die fragende Person? ... Wie kann man Manipulationen
der Videoaufnahme verhindern? ... Was geschieht mit den Aufnahmen,
was mit den Kopien? Müssen sie vernichtet werden, müssen sie
aufbewahrt werden, und wenn, dann wo? Fragen über Fragen. Viele
Praktiker meinen darum, das Gesetz sei mit heißer Nadel gestrickt
und für sie kaum brauchbar. Rex jedenfalls weiß, was er machen
wird. Er will das Gesetz ignorieren und als Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein
eine bindende Weisung erlassen, wonach alle Staatsanwälte
des Landes die Zeugen über die Chancen und Risiken einer
Videobefragung aufklären müssen und die Aufnahme nur mit
ihrem Einverständnis vornehmen dürfen." Tsp 21.9.98 S. 4
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"Bohl verlangt schärfere Regeln für
'Lauschangriff'
Der Chef des Bundeskanzleramtes, Friedrich Bohl, hat die
Forderung von Bundeskanzler Helmut Kohl nach einer weiteren Verschärfung
der Regelungen zum Abhören der Wohnungen von Kriminellen unterstrichen.
... So gebe es beispielsweise für die Drogenmafia 'zu große
Schutzräume', da alle Personen mit beruflichem Zeugnisverweigerungsrecht
ausgenommen seien. Eine Beweissicherung bei der Übergabe von Drogen
oder Falschgeld sei nur mit Videokameras wirksam, sagte Bohl." Welt
21.9.98 S. 2
"LAUSCHANGRIFF
Die Zielfahnder des Bundeskriminalamtes sind durch einen
Lauschangriff auf die Spur des in Frankreich abgetauchten Ex-Terroristen
Hans-Joachim Klein gekommen. Wie der 'Spiegel' berichtet, hatten sich die Fahnder
die Telefon-Verbindungsdaten der 'Stern'-Journalistin Edith Kohn besorgt
und seien darüber auf den Aufenthaltsort Kleins gestoßen."
BerlZtg 21.9.98 S. 5
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"Internetbanking besser als sein Ruf
Verschlüsselung stopft Sicherheitslücken - Anti-Viren-Programme
schützen vor virtuellen Dieben. ... 'Die von den Behörden vorgeschriebenen
768-Bit-Codes knackte ich mit meinen Rechnern in 48 Stunden', sagte Stefan
Kaufmann, Mitarbeiter des Computerhandels Schlaufuchs in Berlin.
... 'Die Verschlüsselungscodes der Banken reichen weitgehend aus',
sagt Adolf Ebeling, Redakteur der Computerzeitschrift c't. Allerdings
sei jeder Schlüssel knackbar. ... Eine größere Gefahr läge
jedoch in den sogenannten Trojanischen Pferden. Die entlocken den Kunden
nämlich auf trickreiche Weise die geheimsten Daten. Diese
Programme lesen etwa mit, wenn der Kunde sein Geheimwort angibt. Oder sie
gaukeln mit Hilfe einer falschen Bildschirmmaske eine Verbindung mit der Bank
vor, die gar nicht besteht. So würden dem Opfer geheime Daten
entlockt. 'Davor können sich Kunden nur schützen, wenn sie immer
die neuesten Anti-Viren-Programme auf ihren Rechner installieren', sagt
Ebeling. Zudem sollte keiner von wildfremden Servern Daten herunterladen.
Mit hundertprozentiger Sicherheit kann das Netz also nach wie vor nicht
aufwarten. 'Was ist an einer Bank schon sicher, wo mir vor der Tür
einer eins über den Schädel gibt und mein abgehobenes Geld
mitnimmt', sagt Kaufmann. Die Sicherheit des Datenverkehrs liege vielmehr
darin, daß bei der hohen Menge der Abwicklung prozentual äußerst
wenig passieren werde. Damit sei es für den einzelnen sehr unwahrscheinlich,
betroffen zu sein." Welt 21.9.98 S. 18
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"Im Internet kein Anspruch auf Gegenrede
Eine Gegendarstellung zu Tatsachenbehauptungen auf einer Homepage
im Internet läßt sich nicht einklagen. Das entschied das Landgericht Düsseldorf
in einem jetzt vom 'Archiv für Presserecht' veröffentlichten
Beschluß. Anders als bei klassischen Medien gebe es für eine
solche Forderung keine gesetzliche Grundlage (Az.: 12 O 132/98). Auch
der Mediendienste-Staatsvertrag kommt demnach nicht in Betracht hierfür.
Beim Verbreiter der Homepage handele es sich nicht um einen Anbieter
im Rechtssinn, weil das Länderabkommen nur solche journalistisch-redaktionell
gestalteten Angebote einbeziehe, in Inhalte periodischer Druckerzeugnisse
wiedergäben." HB 21.9.98 S. 4
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"Von Paparazzis und Goldgräbern
Richter wollen die Privatsphäre von Prominenten
schützen und fördern dabei deren kommerzielle Interessen
- und die ihrer Anwälte, wie ein Hearing des Deutschen Presserats
zeigt. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 1995 ist klar:
Auch Titelseiten bleiben von Gegendarstellungen nicht verschont. ... Eigentlich
war die Veranstaltung von der Aktualität überholt worden:
Gerade hatte die weltweite Verbreitung der präsidialen Sexszenen des
Starr-Reports die Persönlichkeitsrechte von Bill Clinton und Monica
Lewinsky massiv mißachtet. Konnte da der Deutsche Presserat
zur geplanten Tagesordnung übergehen und sich mit den nach Bonn
geladenen Professoren, Richtern und Journalisten über Caroline
von Monaco, Paparazzi-Fotos, sechsstellige Entschädigungssummen und
ihre Folgen für die Pressefreiheit unterhalten? Ja, man
konnte und mußte es wohl auch. Denn in der deutschen Rechtsprechung
zeigt sich in den letzten Jahren nicht eine Einschränkung, sondern
die Ausweitung der Persönlichkeitsrechte in Form einer weiter
gefaßen Definition der Privatsphäre und engerer Grenzen
für die Veröffentlichung von Fotos. ... Neben der hohen
Geldentschädigung, die der BGH-Richter Manfred Lepa vehement verteidigt,
weil nur sie in solchen 'Einzelfällen permanenter und vorsätzlicher
Rechtsverletzung' abschreckend wirke, hat das höchste deutsche Zivilrgericht
den Schutz von Prominenten noch an einer anderen Stelle ausgeweitet: Seit
einem BGH-Urteil von 1995 (Caroline gegen Bunte) gilt nicht nur das
eigene Grundstück als Privatsphäre, sondern auch jede andere
'örtliche Abgeschiedenheit', in der sich jemand 'so verhält,
wie er es in der breiten Öffentlichkeit nicht tun würde'. ...
Kunsturhebergesetz von 1906, das strenggenommen jede Fotoveröffentlichung
ohne Einwilligung der Gezeigten verbietet - mit Ausnahme allein der sogenannten
'Personen der Zeitgeschichte'. Bei Texten dagegen gilt, daß die Persönlichkeitsrechte
des einzelnen und das öffentliche Interesse immer im Einzelfall gegeneinander
abgewogen werden müssen. ... Mit dieser anachronistischen Gesetzesklausel
ist es Rechtsanwalt Prinz sogar gelungen, der FAZ ein simples dpa-Porträtfoto
von Prinz Ernst August von Hannover verbieten zu lassen., weil sie es zur
Illustration einer Glosse über dessen Liaison mit Caroline benutzt
hatte. Wenn dieses Beispiel Schule mache, könne der Spiegel sein Fotoarchiv
einstampfen, meint dessen Verlagsleiter. ... Und BGH-Richter Lepa
antwortet auf die Frage, was den Journalisten angesichts der jüngeren
Rechtsprechung tun sollten: 'Im Zweifel das Bild nicht veröffentlichen.'"
taz 21.9.98 S. 14
*
"Veröffentlichung von Clintons Aussage bringt
neue Peinlichkeiten
... Der Kabelsender CNN und mehrere andere Fernsehanstalten
planen, das vierstündige Video auszustrahlen und Auszüge
auf ihre Internetseiten zu stellen. Das Video wie auch der Anhang des Starr-Berichts
wurden allerdings vom Justizausschuß des Repräsentantenhauses
zensiert - 120 Passagen, die sexuell 'anstößig' wirken könnten,
wurden gelöscht. ... Die Demokraten argumentierten dabei, die Freigabe
der zum Teil mit sehr detaillierten Beschreibungen gespickten Ausführungen
diene nur dazu, Clinton zu demütigen. ... Die Demokraten werfen den
Republikanern vor, das normalerweise vertrauliche Material für
den Wahlkampf mißbrauchen zu wollen. Streit gab es im Rechtsausschuß
auch über die Veröffentlichung einer 30 Jahre zurückliegenden
Affäre des Ausschuß-Vorsitzenden Henry Hyde. Bisher hat sich
der Verdacht, das Weiße Haus habe entsprechende Informationen
lanciert, zwar nicht bestätigt, dennoch will die Bundespolizei FBI
der Sache nachgehen. ... Bundeskanzler Kohl hat inzwischen die Berichterstattung
über die 'katastrophale' Affäre kritisiert. Wörtlich sagte
er in der Tageszeitung 'Die Welt', er finde die ganze Angelegenheit
'zum Kotzen'." HB 21.9.98 S. 3
"Wir senden, weil wir uns nicht einmischen wollen
Die Amerikaner erwartet heute im Frühstücksfernsehen
eine neue Enthüllung in der unendlichen Skandalgeschichte des
Bill Clinton. Pünktlich um 9 Uhr wollen viele kommerzielle Sender
das Video der Vernehmung des US-Präsidenten ausstrahlen" BerlZtg
21.9.98 S. 2
"Kohl empört über Umgang mit Clinton
Kanzler: Privatleben ist seine Sache - Video-Aussage des
US-Präsidenten zu Sex-Affäre heute im Fernsehen" Welt 21.9.98
S. 1
Kommentar:
"Am Video-Pranger
... In ihrem politischen Eifer kurz vor den Kongreß-Wahlen
scheinen die Republikaner nicht zu begreifen, daß sie eine neue Variante
von Schauprozeß kreieren." Welt 21.9.98 S. 1
"Clinton-Video löst heftigen Streit aus
Fernsehsender wollen Mitschnitt ganz ausstrahlen." FR 21.9.98
S. 1
"Dem US-Präsidenten bleibt keine Peinlichkeit
erspart
Berater fragen sich, wem das Video am meisten schadet"
FR 21.9.98 S. 2
"Bill Clintons öffentliche Vorführung
- zweiter Teil
Ganz Amerika soll zum Richter werden: Heute wird auch das
Video mit den Aussagen des Präsidenten vor der Grand Jury freigegeben"
Welt 21.9.98 S. 3
*
"Probewahl im Internet
Deutschland bekommt seinen ersten virtuellen Wahlkreis. Studenten
der Universität Osnabrück bieten virtuell die Möglichkeit,
bei der kommenden Bundestagswahl per Internet zu wählen - allerdings
ohne damit das 'reale' Wahlergebnis zu beeinflussen." ... Professor
Dieter Otten, Betreuer des Projekts: 'Erfaßt wird dabei lediglich,
welche Partei gewählt wurde, nicht aber, wer gewählt hat. So
bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt.'" Welt 21.9.98 S. 7
*
"Der Spion, der aus dem Internet kam
Bezahlte britischer Geheimdienst für Informationen aus
der Bundesbank?" Welt 21.9.98 S. 1
*
"Europol - so nicht!
Erst zum offiziellen Start von Europol haben die EU-Staaten
eine Konvention abgeschlossen, der der Deutsche Bundestag im Dezember 1997
zugestimmt hat. Viele Abgeordnete, bis in die Regierungsparteien hinein,
hatten dabei allerdings verfassungsrechtliche Bedenken. So sind die Datensammlungen
von Europol nicht mit den Anforderungen zu vereinbaren, die das Bundesverfassungsgericht
im Volkszählungs-Urteil an eine rechtsstaatlich einwandfreie Datenverarbeitung
stellte. Vorgesehen ist für die Analysedateien nämlich auch
die Erfassung von völlig unbescholtenen Bürgern (Opfern,
Zeugen). Die entsprechenden Bestimmungen sind zu unbestimmt und die datenschutzrechtliche
Kontrolle unzureichend. ... die Europol-Beamten genießen 'Immunität
von jeglicher Gerichtsbarkeit hinsichtlich der von ihnen in Ausübung
ihres Amtes vorgenommenen mündlichen und schriftlichen Äußerungen
sowie Handlungen'. Damit werden erstmals in der europäischen Rechtsgeschichte
Polizeibeamte von strafrechtlicher Verantwortung freigestellt. Professor
Simitis, der viele Jahre hessischer Datenschutzbeauftragter war, hat dazu
unzweideutig gesagt: 'Das ist unhaltbar. Dieses Europa ist, spätestens
nach dem Maastricht-Vertrag, eindeutig den Grundrechten seiner Bürgerinnen
und Bürger verpflichtet. Deswegen machen wir doch dieses Europa!
Also muß man sich fragen: Wie verträgt sich denn eine Immunität
mit den Grundrechten der Bürger? Gar nicht!" 'Mit Sicherheit
weniger Freiheit. Verlagsbeilage der Humanistischen Union e.V.'. Septemer
1998, S. 1
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"Mit Risiken und Nebenwirkungen: Die Gen-Datei
Seit dem 17. April 1998 gibt es in der Bundesrepublik eine zentrale
'Gen-Datei', eingerichtet beim BKA aufgrund einer 'Errichtungsanordnung'
des Bundesinnenministers Kanther. In der Datei sollten die genetischen
Profile von Personen gespeichert werden, gegen die wegen 'Straftaten mit
erheblicher Bedeutung' ermittelt wurde. Als Rechtsgrundlage berief
man sich auf eine Generalklausel im BKA-Gesetz. Die u.a. vom Bundesjustizminister
geforderte spezielle gesetzliche Regelung wurde im Hau-Ruck-Verfahren durch
die parlamentarischen Instanzen getrieben. .. Schon heute ist damit zu
rechnen, daß mit Hilfe der Generalklausel der 'Straftat von erheblicher
Bedeutung' der betroffene Personenkreis rapide erweitert werden wird. Dem
hätte durch einen Deliktskatalog begegnet werden müssen, indem
lediglich schwere Verbrechen (Tötungs- und schwere Körperverletzungsdelikte,
Sexualverbrechen, Verbrechen gegen die persönliche Freiheit) ... aufgenommen
werden. Voraussetzung müßte statt dessen die rechtskräftige
Verurteilung sein. Auch Löschungsfristen müßten normiert
werden. ... Angesichts der rapiden Entwicklungen in der Genforschung ist
heute nicht auszuschließen, daß daraus irgendwann Informationen
gewonnen werden, die über die Identitätsfeststelllung hinausgehen. Neben
einer strikten Begrenzung des Einsatzbereiches der Datei, den das Gesetz
vorsieht, wären daher auch Garantien der institutionellen Unabhängigkeit
der Datei - insbesondere von den Ermittlungsbehörden - erforderlich
gewesen." 'Mit Sicherheit weniger Freiheit. Verlagsbeilage der Humanistischen
Union e.V.'. September 1998, S. 3
*
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