Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen

Ausgabe vom 21. September 1998

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"Juristen streiten über Ausbildung des Nachwuchses
Besserer Schutz der Zeugen vor Gericht ist Thema des Juristentages in Bremen. ... Eine grundsätzliche Neurorientierung steht im Datenschutzrecht an. Es besteht Konsens, daß das deutsche Datenschutzgesetz der rasanten Entwicklung der modernen Informationstechniken - Stichworte: Internet, Multimedia, Chipkarten - nicht mehr gerecht wird. Als Gutachter hat sich der Berliner Professor Kloepfer dafür eingesetzt, auf diese Entwicklung nicht nur mit Überarbeitung des bestehenden Rechts zu reagieren, sondern als Gesamtqualifikation ein Informationsgesetzbuch zu schaffen, das das Datenschutzrecht aus seiner vornehmlich abwehrrechtlichen, staats- und persönlichkeitsbezogenen Perspektive herauslöst. Das bedeutet, daß das informationelle Selbstbestimmungsrecht seine alleinige Dominanz verlieren soll." Welt 21.9.98 S. 2

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"'Verdachtsunabhängige Kontrollen ab Mitte 1999'
Der Berliner CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky rechnet mit der Einführung von verdachtsunabhängigen Kontrollen an Kriminalitäts-Schwerpunkten der Hauptstadt ab Mitte 1999. Er sei zuversichtlich, den Koalitionspartner SPD bis zu den Osterferien dazu bewegen zu können. ... Bayern habe großen Erfolg mit den verdachtsunabhängigen Kontrollen, und auch in Leipzig würden längst gefährdete Plätze beobachtet. Verdachtsunabhängige Kontrollen erlauben der Polizei und dem Bundesgrenzschutz, auch ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat Personenüberprüfungen vorzunehmen." MoPo 21.9.98 S. 2

"KONTROLLEN AB 1999?" BerlZtg 21.9.98 S. 21

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"Parlament traut Innensenator
Schönbohm fällt nicht über VS-Affäre. ... Der Senator hatte den Einsatz des V-Mannes verteidigt, das Landesamt müsse zwangsläufig auch auf Personen aus diesem Milieu zurückgreifen, wenn es seinen Auftrag erfüllen solle." HB 21.9.98 S. 2

"Mißtrauensantrag gegen Schönbohm gescheitert" Welt 21.9.98 S. 5

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"Wenn sich der Schutz der Opfer ins Gegenteil verkehrt
Am 1. Dezember tritt das Zeugenschutzgesetz in Kraft, doch der Jugendgerichtstag zeigt: Der Widerstand ist programmiert. ... Der Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein, Erhard Rex, der wie die meisten grundsätzlich für die Möglichkeit einer Videobefragung ist, hat gleich eine ganze Palette von Vorwürfen parat. Er bemängelt beispielsweise, daß Videoaufnahmen auch gegen den Willen des Zeugen gemacht werden dürfen. ... So kritisiert Generalstaatsanwalt Rex auch, daß nicht geregelt ist, ob neben dem Verteidiger auch der Angeklagte in den Besitz einer Kopie der Videoaufnahme kommen darf. ... Soll nur der Zeuge gezeigt werden oder auch die fragende Person? ... Wie kann man Manipulationen der Videoaufnahme verhindern? ... Was geschieht mit den Aufnahmen, was mit den Kopien? Müssen sie vernichtet werden, müssen sie aufbewahrt werden, und wenn, dann wo? Fragen über Fragen. Viele Praktiker meinen darum, das Gesetz sei mit heißer Nadel gestrickt und für sie kaum brauchbar. Rex jedenfalls weiß, was er machen wird. Er will das Gesetz ignorieren und als Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein eine bindende Weisung erlassen, wonach alle Staatsanwälte des Landes die Zeugen über die Chancen und Risiken einer Videobefragung aufklären müssen und die Aufnahme nur mit ihrem Einverständnis vornehmen dürfen." Tsp 21.9.98 S. 4

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"Bohl verlangt schärfere Regeln für 'Lauschangriff'
Der Chef des Bundeskanzleramtes, Friedrich Bohl, hat die Forderung von Bundeskanzler Helmut Kohl nach einer weiteren Verschärfung der Regelungen zum Abhören der Wohnungen von Kriminellen unterstrichen. ... So gebe es beispielsweise für die Drogenmafia 'zu große Schutzräume', da alle Personen mit beruflichem Zeugnisverweigerungsrecht ausgenommen seien. Eine Beweissicherung bei der Übergabe von Drogen oder Falschgeld sei nur mit Videokameras wirksam, sagte Bohl." Welt 21.9.98 S. 2

"LAUSCHANGRIFF
Die Zielfahnder des Bundeskriminalamtes sind durch einen Lauschangriff auf die Spur des in Frankreich abgetauchten Ex-Terroristen Hans-Joachim Klein gekommen. Wie der 'Spiegel' berichtet, hatten sich die Fahnder die Telefon-Verbindungsdaten der 'Stern'-Journalistin Edith Kohn besorgt und seien darüber auf den Aufenthaltsort Kleins gestoßen." BerlZtg 21.9.98 S. 5

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"Internetbanking besser als sein Ruf
Verschlüsselung stopft Sicherheitslücken - Anti-Viren-Programme schützen vor virtuellen Dieben. ... 'Die von den Behörden vorgeschriebenen 768-Bit-Codes knackte ich mit meinen Rechnern in 48 Stunden', sagte Stefan Kaufmann, Mitarbeiter des Computerhandels Schlaufuchs in Berlin. ... 'Die Verschlüsselungscodes der Banken reichen weitgehend aus', sagt Adolf Ebeling, Redakteur der Computerzeitschrift c't. Allerdings sei jeder Schlüssel knackbar. ... Eine größere Gefahr läge jedoch in den sogenannten Trojanischen Pferden. Die entlocken den Kunden nämlich auf trickreiche Weise die geheimsten Daten. Diese Programme lesen etwa mit, wenn der Kunde sein Geheimwort angibt. Oder sie gaukeln mit Hilfe einer falschen Bildschirmmaske eine Verbindung mit der Bank vor, die gar nicht besteht. So würden dem Opfer geheime Daten entlockt. 'Davor können sich Kunden nur schützen, wenn sie immer die neuesten Anti-Viren-Programme auf ihren Rechner installieren', sagt Ebeling. Zudem sollte keiner von wildfremden Servern Daten herunterladen. Mit hundertprozentiger Sicherheit kann das Netz also nach wie vor nicht aufwarten. 'Was ist an einer Bank schon sicher, wo mir vor der Tür einer eins über den Schädel gibt und mein abgehobenes Geld mitnimmt', sagt Kaufmann. Die Sicherheit des Datenverkehrs liege vielmehr darin, daß bei der hohen Menge der Abwicklung prozentual äußerst wenig passieren werde. Damit sei es für den einzelnen sehr unwahrscheinlich, betroffen zu sein." Welt 21.9.98 S. 18

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"Im Internet kein Anspruch auf Gegenrede
Eine Gegendarstellung zu Tatsachenbehauptungen auf einer Homepage im Internet läßt sich nicht einklagen. Das entschied das Landgericht Düsseldorf in einem jetzt vom 'Archiv für Presserecht' veröffentlichten Beschluß. Anders als bei klassischen Medien gebe es für eine solche Forderung keine gesetzliche Grundlage (Az.: 12 O 132/98). Auch der Mediendienste-Staatsvertrag kommt demnach nicht in Betracht hierfür. Beim Verbreiter der Homepage handele es sich nicht um einen Anbieter im Rechtssinn, weil das Länderabkommen nur solche journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote einbeziehe, in Inhalte periodischer Druckerzeugnisse wiedergäben." HB 21.9.98 S. 4

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"Von Paparazzis und Goldgräbern
Richter wollen die Privatsphäre von Prominenten schützen und fördern dabei deren kommerzielle Interessen - und die ihrer Anwälte, wie ein Hearing des Deutschen Presserats zeigt. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 1995 ist klar: Auch Titelseiten bleiben von Gegendarstellungen nicht verschont. ... Eigentlich war die Veranstaltung von der Aktualität überholt worden: Gerade hatte die weltweite Verbreitung der präsidialen Sexszenen des Starr-Reports die Persönlichkeitsrechte von Bill Clinton und Monica Lewinsky massiv mißachtet. Konnte da der Deutsche Presserat zur geplanten Tagesordnung übergehen und sich mit den nach Bonn geladenen Professoren, Richtern und Journalisten über Caroline von Monaco, Paparazzi-Fotos, sechsstellige Entschädigungssummen und ihre Folgen für die Pressefreiheit unterhalten? Ja, man konnte und mußte es wohl auch. Denn in der deutschen Rechtsprechung zeigt sich in den letzten Jahren nicht eine Einschränkung, sondern die Ausweitung der Persönlichkeitsrechte in Form einer weiter gefaßen Definition der Privatsphäre und engerer Grenzen für die Veröffentlichung von Fotos. ... Neben der hohen Geldentschädigung, die der BGH-Richter Manfred Lepa vehement verteidigt, weil nur sie in solchen 'Einzelfällen permanenter und vorsätzlicher Rechtsverletzung' abschreckend wirke, hat das höchste deutsche Zivilrgericht den Schutz von Prominenten noch an einer anderen Stelle ausgeweitet: Seit einem BGH-Urteil von 1995 (Caroline gegen Bunte) gilt nicht nur das eigene Grundstück als Privatsphäre, sondern auch jede andere 'örtliche Abgeschiedenheit', in der sich jemand 'so verhält, wie er es in der breiten Öffentlichkeit nicht tun würde'. ... Kunsturhebergesetz von 1906, das strenggenommen jede Fotoveröffentlichung ohne Einwilligung der Gezeigten verbietet - mit Ausnahme allein der sogenannten 'Personen der Zeitgeschichte'. Bei Texten dagegen gilt, daß die Persönlichkeitsrechte des einzelnen und das öffentliche Interesse immer im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden müssen. ... Mit dieser anachronistischen Gesetzesklausel ist es Rechtsanwalt Prinz sogar gelungen, der FAZ ein simples dpa-Porträtfoto von Prinz Ernst August von Hannover verbieten zu lassen., weil sie es zur Illustration einer Glosse über dessen Liaison mit Caroline benutzt hatte. Wenn dieses Beispiel Schule mache, könne der Spiegel sein Fotoarchiv einstampfen, meint dessen Verlagsleiter. ... Und BGH-Richter Lepa antwortet auf die Frage, was den Journalisten angesichts der jüngeren Rechtsprechung tun sollten: 'Im Zweifel das Bild nicht veröffentlichen.'" taz 21.9.98 S. 14

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"Veröffentlichung von Clintons Aussage bringt neue Peinlichkeiten
... Der Kabelsender CNN und mehrere andere Fernsehanstalten planen, das vierstündige Video auszustrahlen und Auszüge auf ihre Internetseiten zu stellen. Das Video wie auch der Anhang des Starr-Berichts wurden allerdings vom Justizausschuß des Repräsentantenhauses zensiert - 120 Passagen, die sexuell 'anstößig' wirken könnten, wurden gelöscht. ... Die Demokraten argumentierten dabei, die Freigabe der zum Teil mit sehr detaillierten Beschreibungen gespickten Ausführungen diene nur dazu, Clinton zu demütigen. ... Die Demokraten werfen den Republikanern vor, das normalerweise vertrauliche Material für den Wahlkampf mißbrauchen zu wollen. Streit gab es im Rechtsausschuß auch über die Veröffentlichung einer 30 Jahre zurückliegenden Affäre des Ausschuß-Vorsitzenden Henry Hyde. Bisher hat sich der Verdacht, das Weiße Haus habe entsprechende Informationen lanciert, zwar nicht bestätigt, dennoch will die Bundespolizei FBI der Sache nachgehen. ... Bundeskanzler Kohl hat inzwischen die Berichterstattung über die 'katastrophale' Affäre kritisiert. Wörtlich sagte er in der Tageszeitung 'Die Welt', er finde die ganze Angelegenheit 'zum Kotzen'." HB 21.9.98 S. 3

"Wir senden, weil wir uns nicht einmischen wollen
Die Amerikaner erwartet heute im Frühstücksfernsehen eine neue Enthüllung in der unendlichen Skandalgeschichte des Bill Clinton. Pünktlich um 9 Uhr wollen viele kommerzielle Sender das Video der Vernehmung des US-Präsidenten ausstrahlen" BerlZtg 21.9.98 S. 2

"Kohl empört über Umgang mit Clinton
Kanzler: Privatleben ist seine Sache - Video-Aussage des US-Präsidenten zu Sex-Affäre heute im Fernsehen" Welt 21.9.98 S. 1

Kommentar:
"Am Video-Pranger
... In ihrem politischen Eifer kurz vor den Kongreß-Wahlen scheinen die Republikaner nicht zu begreifen, daß sie eine neue Variante von Schauprozeß kreieren." Welt 21.9.98 S. 1

"Clinton-Video löst heftigen Streit aus
Fernsehsender wollen Mitschnitt ganz ausstrahlen." FR 21.9.98 S. 1

"Dem US-Präsidenten bleibt keine Peinlichkeit erspart
Berater fragen sich, wem das Video am meisten schadet" FR 21.9.98 S. 2

"Bill Clintons öffentliche Vorführung - zweiter Teil
Ganz Amerika soll zum Richter werden: Heute wird auch das Video mit den Aussagen des Präsidenten vor der Grand Jury freigegeben" Welt 21.9.98 S. 3

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"Probewahl im Internet
Deutschland bekommt seinen ersten virtuellen Wahlkreis. Studenten der Universität Osnabrück bieten virtuell die Möglichkeit, bei der kommenden Bundestagswahl per Internet zu wählen - allerdings ohne damit das 'reale' Wahlergebnis zu beeinflussen." ... Professor Dieter Otten, Betreuer des Projekts: 'Erfaßt wird dabei lediglich, welche Partei gewählt wurde, nicht aber, wer gewählt hat. So bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt.'" Welt 21.9.98 S. 7

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"Der Spion, der aus dem Internet kam
Bezahlte britischer Geheimdienst für Informationen aus der Bundesbank?" Welt 21.9.98 S. 1

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"Europol - so nicht!
Erst zum offiziellen Start von Europol haben die EU-Staaten eine Konvention abgeschlossen, der der Deutsche Bundestag im Dezember 1997 zugestimmt hat. Viele Abgeordnete, bis in die Regierungsparteien hinein, hatten dabei allerdings verfassungsrechtliche Bedenken. So sind die Datensammlungen von Europol nicht mit den Anforderungen zu vereinbaren, die das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungs-Urteil an eine rechtsstaatlich einwandfreie Datenverarbeitung stellte. Vorgesehen ist für die Analysedateien nämlich auch die Erfassung von völlig unbescholtenen Bürgern (Opfern, Zeugen). Die entsprechenden Bestimmungen sind zu unbestimmt und die datenschutzrechtliche Kontrolle unzureichend. ... die Europol-Beamten genießen 'Immunität von jeglicher Gerichtsbarkeit hinsichtlich der von ihnen in Ausübung ihres Amtes vorgenommenen mündlichen und schriftlichen Äußerungen sowie Handlungen'. Damit werden erstmals in der europäischen Rechtsgeschichte Polizeibeamte von strafrechtlicher Verantwortung freigestellt. Professor Simitis, der viele Jahre hessischer Datenschutzbeauftragter war, hat dazu unzweideutig gesagt: 'Das ist unhaltbar. Dieses Europa ist, spätestens nach dem Maastricht-Vertrag, eindeutig den Grundrechten seiner Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Deswegen machen wir doch dieses Europa! Also muß man sich fragen: Wie verträgt sich denn eine Immunität mit den Grundrechten der Bürger? Gar nicht!" 'Mit Sicherheit weniger Freiheit. Verlagsbeilage der Humanistischen Union e.V.'. Septemer 1998, S. 1

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"Mit Risiken und Nebenwirkungen: Die Gen-Datei
Seit dem 17. April 1998 gibt es in der Bundesrepublik eine zentrale 'Gen-Datei', eingerichtet beim BKA aufgrund einer 'Errichtungsanordnung' des Bundesinnenministers Kanther. In der Datei sollten die genetischen Profile von Personen gespeichert werden, gegen die wegen 'Straftaten mit erheblicher Bedeutung' ermittelt wurde. Als Rechtsgrundlage berief man sich auf eine Generalklausel im BKA-Gesetz. Die u.a. vom Bundesjustizminister geforderte spezielle gesetzliche Regelung wurde im Hau-Ruck-Verfahren durch die parlamentarischen Instanzen getrieben. .. Schon heute ist damit zu rechnen, daß mit Hilfe der Generalklausel der 'Straftat von erheblicher Bedeutung' der betroffene Personenkreis rapide erweitert werden wird. Dem hätte durch einen Deliktskatalog begegnet werden müssen, indem lediglich schwere Verbrechen (Tötungs- und schwere Körperverletzungsdelikte, Sexualverbrechen, Verbrechen gegen die persönliche Freiheit) ... aufgenommen werden. Voraussetzung müßte statt dessen die rechtskräftige Verurteilung sein. Auch Löschungsfristen müßten normiert werden. ... Angesichts der rapiden Entwicklungen in der Genforschung ist heute nicht auszuschließen, daß daraus irgendwann Informationen gewonnen werden, die über die Identitätsfeststelllung hinausgehen. Neben einer strikten Begrenzung des Einsatzbereiches der Datei, den das Gesetz vorsieht, wären daher auch Garantien der institutionellen Unabhängigkeit der Datei - insbesondere von den Ermittlungsbehörden - erforderlich gewesen." 'Mit Sicherheit weniger Freiheit. Verlagsbeilage der Humanistischen Union e.V.'. September 1998, S. 3

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